Möglichkeiten der finanziellen Förderung
kolibriTRAINING informiert
Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung
Sie oder Ihr Arbeitgeber wollen in eine Weiterbildung und damit in Ihre Karriere investieren? Der Bund, die Bundesländer und andere Institutionen haben einige Möglichkeiten geschaffen, um sich bei der Weiterbildung fördern und unterstützen zu lassen.
Die Möglichkeiten einer Förderung Ihrer Weiterbildung sind vielfältig. Die Kosten für Ihre Weiterbildung können Sie jederzeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Fragen Sie ihre/n Steuerberater*in oder das zuständige Finanzamt.
Auf dieser Seite stellt Ihnen das kolibriTRAINING-Team die wichtigsten Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung vor und informiert Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wo und wie Sie diese Förderungen beantragen können.
Für einige der Fördermaßnahmen müssen die Träger der Weiterbildung spezielle Zertifizierungen tätigen – kolibriTRAINING befindet sich aktuell im Zertifizierungsprozess.
Falls Sie Unterstützung benötigen, sprechen Sie das kolibriTRAINING-Team einfach an.
Kontakt Weiterbildung
E-Mail: teacher@kolibritraining.de
Telefon: 030-55872445
Förderung in den einzelnen Bundesländern | Links
Link zu weiteren Informationen “Weiterbildung in Baden-Württemberg”:
Link zu weiteren Informationen “Fördermöglichkeiten in Bayern:
Link zu weiteren Informationen über die Förderungsmöglichkeiten in Berlin “Arbeit Berufliche Bildung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II”:
Arbeit Berufliche Bildung Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
Link zu weiteren Informationen über die Fördermöglichkeiten in Brandenburg:
Link zu weiteren Informationen über die Förderungsmöglichkeiten mit dem “Bremer Weiterbildungsscheck”:
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten in Hamburg finden Sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
Die Kontaktdaten der Beratungskräfte (Bildungscoaches) sowie Details zum Qualifizierungsscheck finden Sie Online auf www.proabschluss.de.
Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsscheck
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten in Nierdersachsen finden Sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
Link zu weiteren Informationen über die Fördermöglichkeiten in Nordrhein-Westfalen mit dem “Bildungsscheck NRW”:
Während sich das Förderprogramm QualiScheck an Einzelpersonen richtet, die sich individuell beruflich weiterbilden möchten, bietet das Ministerium darüber hinaus für Unternehmen das Förderprogramm Betriebliche Weiterbildung an.
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten im Saarland finden sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten in Sachsen finden sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
SACHSEN-ANHALT WEITERBILDUNG DIREKT
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten in Schleswig-Holstein finden sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten in Thüringen finden sie unter dem Link der Suchmaschine des “Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungskurse”:
Bund, Länder, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit
Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Beim Sozialdienst der Bundeswehr
oder hier der Link zum Formulardownload für Erstattungsanträge
Schon seit Ende 2008 gibt es das bundesweite Programm der Bildungsprämie. Mit diesem will die Bundesregierung Erwerbstätige bei ihrer berufsbezogenen Weiterbildung unterstützen.
Die Bildungsprämie umfasst einen Prämiengutschein von bis 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren bis zu max. 500 Euro.
Alle Infos und auch einen Vorabcheck finden Sie auf:
Viele Bundesländer bieten als eigenständige Förderangebote – meist basierend aus Mitteln des europäischen Sozialfonds – sogenannte Weiterbildungsschecks zur Förderung an.
Je nach Bundesland werden sie auch als “Weiterbildungsbonus”, “Bildungsschecks” oder “Quali-Schecks” bezeichnet.
Dabei legen die Bundesländer die Obergrenzen der Förderung fest – oft bis zu 50% der Weiterbildungskosten oder max. 1.000,- €.
Zahlreiche Informationen hierzu finden Sie unter folgenden Links:
Die “Bundesagentur für Arbeit” vergibt Bildungsgutscheine zur beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern. Sei es um berufliche Kenntnisse zu erweitern oder der technischen Entwicklung anzupassen.
Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit Information Weiterbildung.
Für den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit müssen die Träger der Weiterbildung spezielle Zertifizierungen tätigen – das kolibriTRAINING-Team ist aktuell noch nicht zertifiziert. Falls aber bestimmte Themengebiete nicht anderweitig inhaltlich oder zeitnah abgedeckt werden können, gibt es die Möglichkeit einer Einzelfallförderung. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen gerne weiter.
Einen Bildungsgutschein können Sie auch nur erhalten, wenn Sie zuvor durch Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter beraten wurden. Einen Beratungstermin können Sie telefonisch oder über das Kontaktformular der Arbeitsagentur anfragen:
0800 4 555500 (gebührenfrei), Montag – Freitag, 8 – 18 Uhr
Die Kosten für die Weiterbildung können Sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Für eine rechtssichere Auskunft fragen Sie Ihren Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten gehören auch:
-
Fahrtkosten,
-
Übernachtungs- und Verpflegungskosten (zum Beispiel bei Wochenend-Seminaren) sowie
-
Fachliteratur und Lernmittel
Bei längeren Ausbildungen (zum Beispiel bei berufsbegleitenden Studien) können unter Umständen sogar die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer anerkannt werden. Denken Sie bitte bei Qualifizierungsmaßnahmen immer daran, Quittungen zu sammeln.
Wenn von “Werbungskosten” die Rede ist, so entspricht das bei Selbstständigen den “Betriebsausgaben”. Betrieblich notwendige Fortbildungen von Selbstständigen (wie zum Beispiel die Teilnahme an Online-Workshops) können im Rahmen der Einnahme-Überschussrechung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ohne Weiteres als betrieblicher Aufwand geltend gemacht werden. Das zu versteuernde Einkommen sinkt also.